Die schwarz-grüne hessische Regierung legte Anfang Oktober einen Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vor. Das Gesetz würde den hessischen Verfassungsschutz ermächtigen, Staatstrojaner einzusetzen und Online-Durchsuchungen vorzunehmen. Eigentlich lehnen die Grünen es ab, Staatstrojaner einzusetzen. Aus der Basis regt sich nun Widerstand.
Auf einem Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik (LAG MuN) Ende Oktober lehnt die Gruppe den Gesetzentwurf nach einer fast dreistündigen Diskussion ab und beschließt, auf der nächsten Landesmitgliederversammlung am 18. November einen Antrag zum Thema einzubringen. Der Antrag bemängelt, dass Kritik in der LAG nicht ausgeräumt werden konnte und die Zeit bis zur Befassung im Landtag zu kurz sei, um das Gesetz fachlich zu überarbeiten.
Zum Unmut trägt auch eine vorangegangene Diskussion auf Mailinglisten der netzpolitischen Arbeitsgruppe im Vorfeld des Treffens bei. Der Landesvorstand und der innenpolitische Sprecher wollten dort einen Fragenkatalog aus der Gruppe nicht beantworten. Ein Mitglied wollte unter anderem Wissen, warum die Mitglieder erst durch einen Artikel der Frankfurter Rundschau über den Gesetzentwurf informiert wurden. Die Angesprochenen wollten diese und andere Fragen nicht schriftlich beantworten und versprachen stattdessen eine mündliche Erklärung auf dem Treffen – das traf auf Unverständnis.
Widerstand aus grüner Basis
Gegen den Gesetzentwurf positioniert sich auch die Grüne Jugend Hessen, sie verzichtet jedoch auf eine Komplettablehnung. Stattdessen fordern die jungen Grünen „ein Verbot von Zusammenarbeit mit Firmen, die ihre Systeme nicht nur an den Staat, sondern auch an autoritäre und totalitäre Systeme oder Gruppierungen liefern, um die Wirkungen der Quellen-TKÜ auf die Sicherheitsinfrastruktur abzumildern.“
Bevor sie Teil der Landesregierung wurden, lehnte die grüne Fraktion in Hessen Staatstrojaner noch entschieden ab. In einem Positionspapier zu Netzpolitik aus dem Jahr 2013 hieß es noch:
In der hessischen Gefahrenabwehr darf Online-Durchsuchung nicht eingesetzt werden. Hessen muss sich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene die Durchsuchung privater Rechner ausgeschlossen wird.
Ob die Landtagsabgeordneten sich daran halten, wird sich noch in diesem Monat zeigen, wenn der Gesetzentwurf in die erste Lesung geht.
Kampagne „Hessentrojaner“ der hessischen CCCler
Gleichzeitig regt sich in der Zivilgesellschaft Widerstand gegen die Pläne der hessischen Landesregierung. Die hessischen Chaos Computer Clubs haben die Seite hessentrojaner.de ins Leben gerufen, auf der sie über die Risiken von Staatstrojanern informieren. Denn abseits vom tiefen Eingriff in das Recht auf Privatheit gefährden Staatstrojaner IT-Systeme. Um die Trojaner einzusetzen, müssen Sicherheitslücken gefunden und bewusst offen gelassen werden. So gefährden sie die Sicherheit aller. Im Zuge der Kampagne fordern die hessischen CCCler die Abgeordneten im Hessischen Landtag auf, das Gesetz nicht anzunehmen.
Eine ähnliche Diskussion findet derzeit in Baden-Württemberg statt, wo die ebenfalls schwarz-grüne Landesregierung einen Entwurf für ein Polizeigesetz vorgelegt hat, das zu einem der schärfsten in Deutschland gehören würde. Es schließt unter anderem präventive Quellen-Telekommunikationsüberwachung für die Polizei bei Allgemeinkriminalität ein und enthält laut der Kritik des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten keine wirksamen Beschränkungen der Einsatzzwecke.
Die Entwicklungen in Baden-Württemberg und Hessen sind angesichts der Jamaika-Verhandlungen auch für die Bundespolitik relevant. Wenn die Grünen in den Ländern ihre vormals roten Linien überschreiten, ist das ein fatales Signal für die Bürgerrechte in einer potenziellen Koalition mit grüner Beteiligung.
